Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die IT-Büdchen GmbH & Co. KG (das „IT-Büdchen“) entwickelt digitale Produkte und Services gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen und dem Angebot.

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das unterschriebene oder signierte Angebot an das IT-Büdchen sendet oder auf andere Weise erklärt, das IT-Büdchen gemäß dem Angebot zu beauftragen und das IT-Büdchen den Auftrag bestätigt.

Diese Allgemeinen Bedingungen und das Angebot haben Vorrang vor allen entgegenstehenden, abweichenden oder zusätzlichen Bestimmungen oder Bedingungen, unabhängig davon, ob sie vom Kunden abgelehnt werden (auch ausdrücklich).

Im Fall eines Widerspruchs geht das Angebot diesen Allgemeinen Bedingungen vor.

2. Vertragsleistungen und Rechteeinräumung

Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Bedingungen und dem Angebot.

Soweit das IT-Büdchen Zugriff auf IT-Systeme des Kunden erlangt, garantiert der Kunde, dass er zum Zugang berechtigt ist und berechtigt ist, dem IT-Büdchen Zugang zu geben. Auf Anforderung des IT-Büdchens wird der Kunde seine Berechtigung in geeigneter Form nachweisen.

Soweit nicht ausdrücklich anders in dem Angebot bestimmt, schuldet das IT-Büdchen keine Hosting-Dienste. Das bedeutet, der Kunde ist verpflichtet, die IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, in der das IT-Büdchen seine Leistungen erbringt.

Das IT-Büdchen wird allgemeingültige Sicherheitsstandards beachten und den Kunden informieren, wenn Anlass besteht von einer Gefahr für die IT-Sicherheit auszugehen.

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen im Angebot räumt das IT-Büdchen dem Kunden an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ermöglicht den Zugang zu seiner IT-Infrastruktur. Sollten Systeme oder Rechte von Dritten durch die Leistungserbringung möglicherweise betroffen sein, beispielweise von IT-Dienstleistern, Lizenzgebern, Mitarbeitern und/oder Arbeitnehmervertretungen, wird der Kunde diese Dritten rechtzeitig hierüber informieren und die erforderlichen Einwilligungen einholen.

Der Kunde wird dem IT-Büdchen alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen und erforderliche Zugriffsrechte einrichten. Dem Kunden ist bekannt, dass eine ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen ohne vollständige und richtige Informationen nicht möglich ist.

Der Kunde benennt gegenüber dem IT-Büdchen einen Ansprechpartner für die Leistungserbringung und stellt sicher, dass dieser während der vereinbarten Leistungszeiten ansprechbar ist und für weitere Abstimmungen kontaktiert werden kann.

Der Kunde ist verpflichtet, vor und während der Leistungserbringung in regelmäßigem Abstand seine Daten vollumfänglich durch Backups zu sichern und sicherzustellen, dass diese im Bedarfsfall kurzfristig eingespielt werden können.

Während der Leistungserbringung wird der Kunde vorbehaltlich expliziter Regelungen in dem Angebot keinerlei Wartungs- oder Entwicklungsarbeiten an den IT-Systemen vornehmen, die Gegenstand der Leistung sind.

Wird die Leistung beim Kunden vor Ort durchgeführt, so wird der Kunde den zuständigen Mitarbeitern geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung der Vertragsleistungen die in dem Auftrag vereinbarte Vergütung zu entrichten.

Wird die vertragsgemäße Leistungsbringung ganz oder teilweise verhindert, weil der Kunde eine zur Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt, hat das IT-Büdchen den Anspruch auf Zahlung, als wäre die Leistung ordnungsgemäß erbracht worden. Soweit das IT-Büdchen dadurch Aufwendungen spart, verringert sich der Zahlungsanspruch entsprechend.

Soweit die Parteien eine unbefristete Vereinbarung z.B. für die Betreuung oder Wartung von IT-Systemen geschlossen haben oder das IT-Büdchen wiederholt im Rahmen von Folgebeauftragungen tätig wird, erhöht sich die Vergütung mit Ablauf von jeweils zwei Jahren, erstmalig zum Ablauf von zwei Jahren ab dem Vertragsschluss um 5%, mindestens jedoch um den Anstieg des Verbraucherpreisindexes seit Abschluss der Vereinbarung bzw. seit der letzten Erhöhung. Das IT-Büdchen teilt diese Anpassung der Vergütung spätestens mit der Rechnungstellung mit.

Der Kunde kann der Anpassung der Vergütung mit einer Frist von 2 Wochen ab Mitteilung widersprechen. In diesem Fall stimmen sich die Parteien dazu ab und treffen eine Vereinbarung über die Erhöhung der Vergütung.

Soweit zwischen den Parteien nicht abweichendes vereinbart wird, sind die Zahlungen vom Kunden 14 Tage nach Rechnungstellung zu leisten.

5. Haftung

Das IT-Büdchen haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des IT-Büdchens oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Ferner haftet das IT-Büdchen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet das IT-Büdchen jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Das IT-Büdchen haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Datenschutz

Das IT-Büdchen und der Kunde stellen die Einhaltung des Datenschutzrechts in ihren eigenen Verantwortungsbereichen sicher und unterstützen sich bei entsprechender Notwendigkeit nach entsprechender Anfrage der anderen Partei dabei gegenseitig.

Soweit die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit bedeutet, schließen die Parteien dazu entsprechende Vereinbarungen.

7. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, sowohl während der Laufzeit dieses Vertrages, als auch danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem betreffenden Sachgebiet nicht unmittelbar befasst sind, Verschwiegenheit zu wahren.

Eine Partei darf vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags gegenüber Dritten offenbaren, soweit die offenbarende Partei hierzu aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingenden rechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die zur Offenbarung verpflichtete Partei die andere Partei darüber zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte vorab unverzüglich schriftlich informiert und das Zumutbare unternimmt, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen im Sinne dieses Vertrags vertraulich behandelt werden. Nach den Regelungen dieses Absatzes offenbarte vertrauliche Informationen müssen von der zur Offenbarung verpflichteten Partei bei Weitergabe an Dritte als „vertraulich“ bezeichnet werden.

Von dieser Regelung nicht betroffen ist die Nennung des Kunden einschließlich der Nutzung seines Logos als Referenz durch das IT-Büdchen.

8. Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Dülmen.

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Abreden in diesem Vertrag regeln den Vertragsgegenstand abschließend und ersetzen alle etwaigen vorherigen Abreden zwischen den Parteien.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahekommt.

Stand: 22.10.2023

aktualisiert am 05.01.2024: Formwechsel in IT-Büdchen GmbH & Co. KG